Dekanat Rheingau-Taunus

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanates Rheingau-Taunus zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

AngeboteÜbersicht
Menümobile menu

Umsatzsteuerpflicht

Umsätze aus Reiseleistungen zählen ab 2021 in voller Höhe zu den steuerpflichtigen Umsätzen

Marian NestmannMenschen fahren mit einem Kanu auf einem Gewässer

Wichtiger Hinweis für die Planung Ihrer Veranstaltungen ab 2021: Veranstalten Sie als Kirchengemeinde oder Dekanat künftig keine Reisen oder Ausflüge mehr selbst! Denn Umsätze aus Reiseleistungen zählen ab 2021 in voller Höhe zu den steuerpflichtigen Umsätzen.

EKHNPDFInfobrief der EKHN zur Umsatzsteuerpflicht ab 2021

Auch wenn – wegen der Besonderheiten der Besteuerung von Reiseleistungen – oft nur geringe oder keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss: Die Umsätze können bereits dazu führen, dass Sie für Ihre Körperschaft die Kleinunternehmerregelung (Umsätze von weniger als 22.000 Euro im Jahr) nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Beauftragen Sie stattdessen lokale oder regionale Unternehmen die Reise nach Ihren Vorstellungen zu veranstaltet. Damit vermeiden Sie zugleich Risiken der Haftung und der Gewährleistung.

Kinder- und Jugendfahrten – einschließlich Konfirmandenfreizeiten – sind als Bestandteil der religiösen Erziehung grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Konfirmandenfahrten können Sie daher weiter selbst veranstalten. Gute Reise!

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top