Dekanat Rheingau-Taunus

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Gottesdiente verboten

Tür zu! Bundesregierung lässt Zusammenkünfte in Kirchen verbieten

Quelle: gettyimages, phototropicKirchentürAuch wenn die Kirchentüren für Zusammenkünfte aufgrund der Corona-Krise geschlossen bleiben - viele Initiativen halten den Glauben lebendig

Zusammenkünfte in Kirchen sind ab Mittwoch verboten. Das hat die Bundesregierung mit den Bundesländern angesichts der Corona-Epidemie vereinbart. Mit Behörden soll am Dienstag geklärt werden, ob Kirchen für das stille Gebet geöffnet bleiben können und was mit Trauerfeiern ist. Fragen, die vor einer Woche noch kaum denkbar waren.

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien veröffentlicht, um soziale Kontakte im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie weiter zu beschränken. In den Leitlinien heißt es unter anderem: „Zu verbieten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.“ Die Regelungen gelten ab Mittwoch.

 

EKHN-Kirchenleitung will Dienstag Leitlinien herausgeben  

 

Das betrifft auch die Kirchen der EKHN. Damit ist das eingetroffen, was die EKHN seit dem Samstag angekündigt hatte: „Mit einer generellen Absage aller Gottesdienste auch in der EKHN bis auf Weiteres ist ab Montag zu rechnen.“ Die Kirchenleitung will angesichts der aktuellen Entwicklung am Dienstag neue Leitlinien für die gemeindliche Arbeit zur Verfügung stellen. Riesenproblem: Was ist eine "Versammlung?" Es muss mit den Behörden jetzt noch geklärt werden, ob es möglich ist, die Kirchen zumindest für das Stille Gebet zu öffenen. Und noch kritischer: Beisetzungen. Wie können sie gewährleistet werden? Oder müssen tatsächlich auch Trauerfeiern ausfallen? Das war bisher unvorstellbar.     

 

Kirche aktiv: Gottesdienste in TV und Internet, Einkaufsaktionen für Betroffene

 

Um dem Bedürfnis nach Gemeinschaft und Spiritualität entgegen zu kommen, werden gegenwärtig in der EKHN auch mediale Angebote zusammengestellt – sie gewährleisten größtmöglichen Schutz. Beispiele sind Fernseh-Gottesdienste, Andachten auf Youtube sowie Hörfunk-Andachten. Dazu gehören auch Ideen, Gottesdienste im Familienkreis zuhause selbst zu feiern. Zudem initiieren Kirchengemeinden Hilfsaktionen wie beispielsweise Großen-Buseck die „Einkaufshelden“ (facebook-Link). Diese Freiwilligen machen Besorgungen für ältere Menschen, Risikogruppen oder unter Quarantäne stehende Menschen. Aber auch weitere Kirchengemeinden sind aktiv. Eintreffende Informationen werden zunächst auf ekhn.de zusammengestellt.

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