Dekanat Rheingau-Taunus

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Diskussion um sexualisierte Gewalt

Null Toleranz bei Gewalt – für einen respektvollen Umgang

Bildquelle: EKHNPlakatkampagne „Wir schauen hin und handeln“Plakatkampagne „Wir schauen hin und handeln“

Am 3. März hat das Bistum Mainz eine umfassende Untersuchung zum Thema Missbrauch, die sogenannte „EVV-Studie“ veröffentlicht. Wie geht Hessen-Nassau mit dem Thema um?

Am 3. März wird das Bistum Mainz seine unabhängige Untersuchung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt veröffentlichen. Die sogenannte „EVV-Studie“ - EVV steht für „Erfahren, Verstehen, Vorsorgen“ - will im Bistum für Transparenz in Fragen von Missbrauch sorgen und das Thema aus der „Tabu-Zone“ holen. Die Zahl der Opfer von Missbrauch und sexuellen Grenzverletzungen im Bistum Mainz mit seinen knapp 700.000 Mitgliedern wird seit 1945 mit über 400 angegeben. Viele Vorkommnisse fallen dabei auch in die Amtszeit des bekannten Mainzer Kardinals Karl Lehmann, der 2018 starb.

Hier finden Sie Hilfe und Ansprechpersonen und weitere Informationen zum Thema

Evangelische Kirche und Prävention

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat das Thema sexualisierte Gewalt bereits seit 2010 zu einem Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit gemacht. Auslöser waren damals Hinweise Betroffener im Zuge der Debatte um Missbrauch in der katholischen Kirche.  Die EKHN reagierte unmittelbar, als sich auch bei der EKHN Betroffene meldeten. Es wurden neben den Gleichstellungsbeauftragten weitere konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner benannt. Seitdem wurde die Präventions- und Aufarbeitungsarbeit in der EKHN kontinuierlich weiterentwickelt und verstärkt. Sie reicht von Informationen in „leichter Sprache“ bis hin zu einem umfassenden Gewaltpräventions-Gesetz.

Präventions-Gesetz setzt Standards

Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung des Präventions-Gesetzes von 2020. Es fasst viele Einzelmaßnahmen zusammen und definiert unter anderem klare Standards zu verpflichtenden Schutzkonzepten in kirchlichen Einrichtungen. Es stellt zudem verbindliche Verhaltensanforderungen an Haupt- und Ehrenamtliche, wie zum Beispiel ein Distanz- und Abstinenzgebot in besonderen Macht- und Vertrauensverhältnissen und bei besonderen Abhängigkeiten. 

Diese Kinder-Schutzkonzepte (auch Kindeswohl Konzepte), sind seit Ende 2015 in allen Kirchengemeinden vorhanden. Beauftragte für Kindeswohl im Dekanat ist Dekanatsjugendreferentin Inge Seemann. Die Evangelische Jugend bietet regelmäßig Schulungen zum Thema Kindeswohl an, die unter anderem fester Bestandteil in der Ausbildung für die JugendLeiterCard ist.

Hilfe und Strafverfolgung in der EKHN

Betroffenen, die sich wegen sexualisierter Gewalt melden, half die EKHN von Anfang an individuell und unbürokratisch, etwa bei der Finanzierung möglicher Therapiekosten. In Absprache mit den Betroffenen wurde in jedem bekannten Fall eine Anzeige erstattet oder aber, wenn wegen der Verjährung keine staatliche Ermittlung durchgeführt wurde, ein disziplinarrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Oktober 2022 hat in Hessen-Nassau nun auch eine unabhängige Anerkennungskommission ihre Arbeit aufgenommen. Die EKHN beteiligt sich zudem an der umfassenden Aufarbeitungsstudie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Außerdem finanziert die EKHN eine wissenschaftliche Vorstudie über “strukturelle Begünstigung von sexualisierter Gewalt“ in der Kirche mit, die durch die Humboldt-Universität Berlin erarbeitet wird. In Hessen-Nassau werden Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt übrigens nach wie vor umgehend an die Staatsanwaltschaft weitergegeben - sofern die Betroffenen zustimmen.

Einbezug Betroffener von Anfang an

In der EKHN prägen die Erfahrungen durch die Aufarbeitung der Schicksale von Kindern in evangelischen Heimen die Begleitung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Hier leistete die EKHN vor allem mit dem Einbezug Betroffener von Anfang an Pionierarbeit. Diese Ansätze waren bundesweit wegweisend und flossen auch in den Aktionsplan der EKD gegen sexualisierte Gewalt ein. Im Jahr 2023 nahm die multiprofessionell besetzte Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt ihre Arbeit auf. Sie ist direkt dem Kirchenpräsidenten zugeordnet. In ihr werden vorhandene Stellenressourcen gebündelt und aufgestockt. Wichtiges Mitglied ist der Betroffenenvertreter, der die Sichtweisen und Anliegen Betroffener in die Arbeit einbringt. 

Zahlen in Hessen-Nassau

Nach aktuellem Kenntnisstand (März 2023) haben sich in der EKHN, die aktuell rund 1,4 Millionen Mitglieder hat, seit dem Gründungsjahr 1947 bis heute 80 Verdachtsfälle ergeben, bei denen die Befürchtung bestand, dass Menschen im Bereich der EKHN Opfer sexualisierter Gewalt wurden. In der Gesamtzahl sind auch alle bekannten Vorkommnisse aus Heimen in evangelischer Trägerschaft enthalten, von denen ein Großteil in die Zeit vor 1975 fällt. Es zählen auch Fälle von Peer-Gewalt dazu, also Taten unter Kindern und Jugendlichen selbst. Im Fokus steht in der EKHN insgesamt nicht nur die Rolle von Pfarrpersonen, sondern ebenso die von pädagogischem Fachpersonal, weiteren kirchlichen Berufsgruppen oder auch den zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden. 

Informationsseiten: 

Maßnahmen der EKHN: Null Toleranz gegen Gewalt

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