Coronakrise
Krisenstab-Info: Corona-Bundesnotbremse und Folgen für Hessen-Nassau
Quelle: Fundus, Peter BongardPräsenz-Gottesdienste mit Berücksichtigung der Hygiene-Regeln26.04.2021 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In Hessen und Rheinland-Pfalz ist am Samstag, 24. April 2021 das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten - die sogenannte "Budnesnotbremse".
Grenzwert Inzendenz 100
Die dort beschriebenen Maßnahmen gelten ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis. Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzliche Maßnahmen.
Obergrenze bei Trauerfeiern
Für die kirchliche Arbeit sind dabei die Trauerfeiern betroffen. Es gilt eine Obergrenze von 30 Teilnehmenden. Für Gottesdienste gibt es keine Änderungen.
Konfirmierendenunterricht digital empfohlen
Ab einer Inzidenz von 165 gilt in Schulen Distanzunterricht. Der Krisenstab empfiehlt deshalb, entsprechend dieser Regelung die Konfirmandenarbeit (und ggf. den Kindergottesdienst) nur digital durchzuführen.
Ausführliche Info des Krisenstabs folgt
In der kommenden Woche werden die Kirchengemeinden per Mail nochmals detailliert informiert. Darin sind dann auch die aktuellen Länderverordnungen, die für Inzidenzwerte unter 100 gelten, aufgenommen.
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